Lebensbildung Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
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NRW Förderprogramme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familienzentren

Familienzentren sollen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Als Zentrum eines Netzwerks verschiedener familien- und kinderunterstützender Angebote bieten Familienzentren den Eltern und ihren Kindern frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen.

Familienzentren

Bildungsscheck für Berufsrückkehrende

Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten.

Bildungsscheck für Berufsrückkehrende

„Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen" (TEP)

Das Programm TEP unterstützt junge Mütter (und Väter) bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit und gibt Hilfestellung, um Familie und Ausbildung zu vereinbaren. Die Teilnehmenden werden gecoacht, qualifiziert und beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet. Auch die ausbildenden Betriebe werden darin beraten, eine Ausbildung in Teilzeit zu vereinbaren und umzusetzen.

TEP

Projektfonds Familie@Beruf.NRW

Mit zwei Wettbewerben „Familie@Unternehmen.NRW" in den Jahren 2008 und 2009 hat das MFKJKS Konzepte und Ideen von kleinen und mittleren Unternehmen für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ausgewählt. Projekte, die etwa berufstätige Mütter während und nach der Elternzeit unterstützen, die betriebliche Kinderbetreuung stärken, eine aktive Vaterschaft fördern, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen sowie die kulturellen Unterschiede bei der Entwicklung familienbezogener Angebote zu berücksichtigen, werden gegenwärtig finanziell gefördert und umgesetzt.

Als Weiterentwicklung des Wettbewerbs und zur Ergänzung der Aktionsplattform wurde ein Projektfonds eingerichtet, mit dem ausgewählte Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in Zukunft gefördert werden können. Die drei geförderten Bereiche sind:

  • die familienfreundliche Personalpolitik
  • die familienfreundliche Unternehmenskultur und
  • die familienfreundliche Unternehmensinfrastruktur.

Mit dem Fonds sollen zum einen Projekte mit landesweiter Ausstrahlung unterstützt werden. Zum anderen soll der Fonds dazu dienen, die Projektideen, die im Rahmen des Wettbewerbes entwickelt und umgesetzt wurden, systematisch zu transferieren und sie als festen Bestandteil betrieblicher Personalpolitik landesweit zu etablieren.

Teilnahmeberechtigt sind, soweit sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben,

  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Unternehmensverbünde,
  • Kommunen und Kommunalverbände in Kooperation mit Unternehmen oder Unternehmensverbünden,
  • Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer, Stiftungen und intermediäre Organisationen in Kooperation mit Unternehmen
    oder Unternehmensverbünden,
  • Hochschulen und sonstige Bildungs- und Forschungseinrichtungen, wenn
    diese Projekte mit unmittelbarem Transferbezug zu Unternehmen umsetzen.

Die Auswahlkriterien des Projektfonds orientieren sich sowohl an den strategischen Zielen des Ziel 2-Programms (EFRE) als auch an spezifischen Kriterien. Ihre Projektskizze muss einen Beitrag zu diesen strategischen Zielen des Ziel 2-Programms leisten und die spezifischen Kriterien erfüllen.
Beschreiben Sie im Rahmen Ihrer Projektskizze die Auswirkungen Ihres Vorhabens auf Ihr Unternehmen bzw. ggf. auf Ihre Unternehmen oder Ihr Netzwerk und nehmen Sie auch die Effekte für Ihre gesamte Region oder Ihre Branche in den Blick.

Beitrag zu den grundlegende Zielen des Ziel 2-Programms

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Das Vorhaben sollte zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bzw. Ihres Projektkonsortiums und/ oder zur Erhöhung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Hierzu zählt vor allem die Erhöhung der Produktivität bspw. geringere Fehlzeiten oder erweiterte Möglichkeiten des Personalmarketings.

Verbesserung der Innovationsfähigkeit
Innovationen sind als Umsetzung von neuen Ideen in marktfähige Produkte Technologien und Dienstleistungen zu verstehen. Der Beitrag des Projekts zur Verbesserung Innovationskultur soll dargestellt werden. Wichtige Indikatoren können dabei sein eine höhere Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte durch attraktive Arbeitsbedingungen insbesondere für Frauen und Mütter.

Verbesserung der Beschäftigungssituation
Aus der Projektskizze sollen die Wirkungen des Projekts für den Arbeitsmarkt bzw. die Beschäftigungssituation im Unternehmen deutlich erkennbar werden. Stellen Sie bitte anhand von plausiblen Annahmen dar, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Arbeitsplatz- und Fachkräftesituation hat. Mögliche Wirkungsindikatoren können geringere Personalfluktuation, höhere Rückkehrerquoten aus der Elternzeit, geringere Personalrekrutierungskosten oder kürzere Vakanzen bei zu besetzenden Stellen sein.

Beitrag zu den Querschnittszielen des Ziel 2-Programms:

Verbesserung der Chancengleichheit
Die Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie die Nichtdiskriminierung sind ein zentrales Ziel dieses Wettbewerbs. Dem Beitrag des Projekts zur Sicherung gleicher Chancen von Männern und Frauen kommt besondere Aufmerksamkeit zu. Chancengleichheit bedeutet gleich Möglichkeiten bei der Wahrnehmung von Verantwortung in Beruf und Familie. Die Antragsteller sollen plausibel begründen, inwieweit die Durchführung des Projekts hierzu beiträgt. Möglich Ansatzpunkte sind dabei die Flexibilisierung von Arbeitszeit- und Arbeitsort für pflegende Kinder, Mütter und Väter, Maßnahmen zur Kommunikation einer familienfreundlichen Unternehmenskultur oder die Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter mit Familienpflichten in Führungspositionen.

Unterstützung der umweltgerechten Entwicklung
Die Förderung von nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung ist ein Querschnittsziel des Ziel-2 Programms. Vor diesem Hintergrund ist in der Projektskizze darzustellen, wie der Ressourcen schonende Einsatz von Rohstoffen oder Energie im Projekt gewährleistet werden soll.

Beitrag zu den spezifische Zielen und Kriterien

  • Ausschöpfung von Potenzialen durch Schaffung neuer Produkte und
    Verfahren (z.B. durch Umsetzung familienfreundlicher Angebote sowie Organisationsstrukturen und -prozessabläufe)
  • Möglichkeit des Wissenstransfers: Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf andere Unternehmen und Kontexte (z.B. durch Aufgreifen von grundlegenden Herausforderungen unabhängig von Regionen, Branchen und Unternehmensgröße)
  • Neuartigkeit: Innovationsgrad des Projektvorhabens für Nordrhein-Westfalen
    (z.B. auch durch die Übertragung von Konzepten, Verfahren und Kommunikationswegen aus anderen Kontexten / Branchen)
  • Wirksamkeit: Qualitative Verbesserung der Familienfreundlichkeit von
    Unternehmen (z.B. durch die Integration familienrelevanter Ziele in Qualitätssicherungsinstrumente oder Zielvereinbarungen)
  • Reichweite: Wirkungen des Projektes über das Unternehmen / den
    Verbund hinaus (z.B. durch die Einbindung geeigneter Ansprechpartner vor Ort)
  • Wirtschaftlichkeit: Effektivität und Effizienz des Projekts im Verhältnis zur eingesetzten Förderung (z.B. Nachweis über positive Kosten-Nutzen-Relation)
  • Für die Auswahl der zu prämierenden Projekte werden die einzelnen Ziele und Kriterien wie folgt gewichtet:
    „Grundlegende Ziele des Ziel 2-Programms" zu 40%
  • „Beitrag zu den Querschnittszielen des Programms" zu 10%
  • „Spezifische Ziele und Kriterien des Wettbewerbs" zu 50%

Neben der Vorhabensbeschreibung soll der Projektskizze ein Zeitplan sowie ein Finanzplan beiliegen.
Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch eine Jury mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens auf Grundlage der Auswahlkriterien. Die Gesamtpunktzahl wird anhand der gewichteten Auswahlkriterien und der jeweils vergebenen Punkte bestimmt. Auf dieser Grundlage wird sodann die Förderwürdigkeit empfohlen.

Der Fonds umfasst zunächst 500.000 € und wird aus Mitteln des Ziel 2-Programms (EFRE) gespeist, weitere Landesmittel können bei Bedarf hinzukommen. Es ist grundsätzlich eine Kofinanzierung von 50% aus Eigenmitteln der Antragsteller notwendig, so wie dies auch schon bei dem o.g. Wettbewerb der Fall war.

Anträge können mit Bewerbungsbogen gestellt werden an das:
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 211 „Familie und Arbeitswelt"
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/ 837-2449
Telefax: 0211/ 837-662449

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