Lebensbildung Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
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Gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Das KJHG ist im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Es enthält u.a. bundesgesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (§ 22-25), der Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung (§ 45 und 46) sowie der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75).

Einen Link zum KJHG finden Sie hier

Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Das im Jahr 2008 beschlossene Kinderförderungsgesetz regelt den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung in Deutschland. Ziel ist es, bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen. Inhalte sind u.a. eine rechtliche Verpflichtung für die Bereitstellung von Plätzen, ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab dem 01.08.2013, Ausführungen zur Förderung der Kindertagespflege sowie Regelungen zur Finanzierung des Ausbaus.

Einen Link zum KiföG finden Sie hier

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Förderprogrammen auf Bundesebene finden Sie auf der Internetseite des Unternehmensnetzwerks Erfolgsfaktor Familie.

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